Magazin,  Nachrichten

FPÖ initiiert eigenen Untersuchungsausschuss

Der Untersuchungsgegenstand des geplanten Untersuchungsausschusses der Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ) bezieht sich auf den Verdacht der unsachlichen oder parteipolitisch motivierten Einflussnahme durch Vertreter der Österreichischen Volkspartei (ÖVP) sowie nahestehende Personen im Innen- und Justizministerium sowie im Bundeskanzleramt. Dies geht aus einem Verlangen hervor, das der APA vorliegt. Der Untersuchungszeitraum erstreckt sich vom 7. Januar 2020, dem Tag der Angelobung der türkis-grünen Bundesregierung, bis zum 20. Mai 2023. Die FPÖ hat die Möglichkeit, den Untersuchungsausschuss im Alleingang zu beantragen.

Beweisthemen des Ausschusses

Ein zentrales Beweisthema im Untersuchungsausschuss sind die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Krems sowie des Landeskriminalamts Niederösterreich zur Todesursache von Pilnacek. Die FPÖ äußert den Verdacht des Amtsmissbrauchs und vermutet, dass auf Anweisung Beweismittel entfernt und Ermittlungsergebnisse verfälscht worden sein könnten. Dies wird im Entwurf des Verlangens zur Sprache gebracht.

Zusätzlich plant die FPÖ, die CoV-Maßnahmen näher zu untersuchen. Hierbei will sie ein ursprünglich versprochenes eigenes CoV-Ausschuss-Thema aufgreifen. Die Freiheitlichen vermuten, dass es einen Einsatz unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt zur Einflussnahme auf die Vollziehung des Versammlungswesens gegeben hat, insbesondere im Zusammenhang mit Versammlungen, die sich gegen die COVID-19-Maßnahmen richteten. Darüber hinaus wird eine mögliche Einflussnahme auf die Sicherheitspolizei in Bezug auf regierungs- und maßnahmenkritische Bürger während der Pandemie untersucht. Die FPÖ erhebt den Vorwurf, dass Behörden unsachlichen oder parteipolitisch motivierten Einfluss auf Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen genommen hätten. Auch die Verfolgung von Journalistinnen und Journalisten wird von der FPÖ als problematisch erachtet.

Prozedur und nächste Schritte

Die FPÖ muss die verfassungsmäßigen Voraussetzungen für die Einsetzung des Untersuchungsausschusses dem Geschäftsordnungsausschuss darlegen. Dieser hat die Aufgabe, den Antrag zu prüfen und dessen Zulässigkeit zu bestätigen. Sollte diese Hürde überwunden werden, gilt der Untersuchungsausschuss als eingesetzt. Die FPÖ argumentiert, dass sowohl die notwendige Vollziehung des Bundes als auch die Bestimmtheit und Abgeschlossenheit des Vorgangs sowie der direkte Zusammenhang in ihrem Verlangen gegeben sind.

Federführend für die FPÖ in diesem Verfahren ist der FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker, der bereits Erfahrung in mehreren Untersuchungsausschüssen gesammelt hat. Als Vorsitzender könnte Nationalratspräsident Walter Rosenkranz, ebenfalls von der FPÖ, agieren. Zu den ersten Auskunftspersonen, die die Freiheitlichen laden möchten, zählen Innenminister Gerhard Karner von der ÖVP sowie der ehemalige ÖVP-Generalsekretär und derzeitige Bundeskanzler Christian Stocker.

Darüber hinaus plant die FPÖ, eine Dringliche Anfrage an Stocker während einer von ihr beantragten Sondersitzung zu stellen. Der Titel der Anfrage lautet: „ÖVP-Machtmissbrauch: Staat oder Partei, was steht für Sie an erster Stelle, Herr Bundeskanzler?“. Es wurde jedoch bekannt gegeben, dass nicht der Kanzler selbst, sondern der ÖVP-Staatssekretär Alexander Pröll die Anfrage beantworten wird. Der Kanzler beruft sich auf eine lange geplante Abwesenheit und verweist darauf, dass alle im Parlament vertretenen Parteien einem entsprechenden Präsidialrundlauf zugest

Quelle: https://orf.at/stories/3394404/